Holzabfall
Vom Werkstoff zum Rohstoff

Holzabfall entsorgen

Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps. Aber: Holz ist nicht gleich Holz! Hier steht, wie Sie mit Ihrem Altholz nicht auf den Holzweg geraten.

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Das darf in den Container:*

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Entsorgung von Holzabfall

Am wichtigsten bei der Abfallart „Altholz“ ist die Unterscheidung zwischen unbehandeltem und behandeltem Holz. Als „unbehandeltes Holz“ gilt sämtliches Altholz, das nicht mit Farben, Lacken oder anderen Chemikalien in Berührung gekommen ist. Dieses „Altholz der Kategorie A I“ kann von der Holzindustrie meist komplett wiederverwendet werden.
Behandeltes Altholz wird – je nachdem, wie und womit es behandelt oder verunreinigt wurde – in die Kategorien A II bis A IV eingeteilt. Je nach Kategorie muss dieses Holz besonders entsorgt werden.
Unbehandelte Hölzer der Kategorie A I lassen sich sicher und einfach entsorgen und vollständig wiederverwerten und werden zum Beispiel zur Herstellung von Spanplatten oder für die umweltschonende Stromerzeugung in Holzkraftwerken genutzt. In keiner Weise chemisch behandelte Bretter, Balken, Furniere und Türen können in einem Container für unbehandeltes Holz entsorgt werden. Verleimte oder lackierte Möbelstücke ohne halogenorganische Verbindungen entsprechen der Abfallkategorie A II- A III und müssen als behandelte Hölzer in einem Container für behandeltes Holz entsorgt werden. Sie lassen sich zwar gut recyceln, werden aber auch häufig in Staubfiltern von Zementwerken verbrannt. In einem Container für behandeltes Holz können Sie geringfügig chemisch behandelte Hölzer wie Möbel entsorgen. Hierbei ist es übrigens sehr wichtig, dass Holzmöbel komplett zerlegt sind und keinerlei Beschläge, Glaseinfassungen etc. mehr enthalten – sonst gehören sie in einen Sperrmüllcontainer.
Schadstoffbelastete Hölzer zählen zur Kategorie A IV und müssen von unbehandelten und behandelten Hölzern getrennt und in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Hierzu zählen mit Holzschutzmitteln stark chemisch behandelte Hölzer, wie zum Beispiel Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel. Diese gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.
Auch die jeweiligen Holzcontainer dürfen ohne Ausnahme nur sortenrein und nur bis zur Oberkante befüllt werden. Andernfalls wird ein Aufpreis für die Mehrbefüllung fällig, und im schlimmsten Fall kann der Container nicht abtransportiert werden, weil sonst die Verkehrssicherheit gefährdet würde.

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